Die Kosten für Ihre Beratung bei Hrastnik & Serenyi Rechtsanwälte GmbH, Ihre Rechtsanwälte in Oberwart, Burgenland und in Wiener Neustadt, Niederösterreich
Die Kosten für anwaltliche Leistungen sind im Rechtsanwalts-Tarifgesetz sowie in den Allgemeinen Honorar-Kriterien geregelt. Dabei gilt: Berechnungsgrundlage für die Kosten des Rechtsanwaltes ist in den meisten Fällen die Höhe des Streitwertes.
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren gilt Folgendes: Wird der Prozess gewonnen, trägt die Gegenseite alle Kosten – auch unser Anwaltshonorar. Wird der Prozess verloren, müssen Sie neben unserem Honorar auch alle Kosten der Gegenseite tragen.
Auf eines möchten wir konkret hinweisen: Oft lassen sich Prozesse dadurch vermeiden, dass man sich außergerichtlich einigt. Das kann Geld sparen – und auch Nerven.
Beratungsgespräch
Nach der Aufnahme des Sachverhaltes wird in einem Erstgespräch geklärt, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, damit Sie zu Ihrem Recht kommen. Oft reicht eine Intervention unserer Kanzlei, um Ihren Ansprüchen Nachdruck zu verleihen. Und wenn das nicht reicht, vertreten wir Sie gerne vor Gericht - mit all dem Wissen und der Erfahrung, die wir im Laufe unserer Anwaltstätigkeit erworben haben.
Wenn wir zur Ansicht gelangen, dass Ihr Fall keinen Chancen auf eine positive Erledigung hat, sagen wir Ihnen das ganz ehrlich in einem Erstgespräch.
Rechtschutz-Versicherung
In den meisten Fällen trägt die Rechtschutzversicherung die Kosten eines Erstgespräches.
Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, klären wir gerne für Sie ab, ob die Kosten eines allfälligen Verfahrens von Ihrer Rechtschutzversicherung getragen werden.
Im Falle der Ablehnung einer Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung besprechen wir mit Ihnen die Kosten, die ein allfälliges Verfahren mit sich bringen würde, damit Sie entscheiden können, ob Sie das Kostenrisiko übernehmen möchten.